Studium und Krankenversicherung

Es ist wieder soweit: am 1. Oktober startet das neue Semester an den deutschen Unis, Fach- und anderen Hochschulen. Und damit stehen wieder zigtausende zukünftige Studenten vor der Frage, was ist eigentlich mit meiner Krankenversicherung, wer bezahlt diese?

Prinzipiell können Studenten bis zu ihrem 25. Lebensjahr in der Familienversicherung verbleiben, sofern nicht ein Elternteil bereits privat krankenversichert ist. Zusätzlich gelten dann auch entsprechende Zuverdienstgrenzen und Wochenarbeitszeiten – beispielsweise bei Minijobs.

Ansonsten haben Studenten vor Studienbeginn grundsätzlich die freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Erst “Ältere” müssen sich anderweitig bzw. “normal” krankenversichern, wobei dies in den beiden Krankenversicherungssystemen unterschiedlich lange möglich ist. Bafög-Empfänger können (limitierte) Zuschüsse zur Krankenversicherung beantragen.

In einer aktuellen Übersicht präsentiert jetzt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung alle Aspekte und wesentliche Hinweise zum Thema “Studium und Krankenversicherung”. Denn vor allem für alle Erst- aber auch gern für die älteren Semester gilt: prüfen, planen und sich rechtzeitig beraten lassen – wir unterstützen Sie dabei gern!

Weitere Infos zum Thema gibt´s online von der Bundesregierung: zum Artikel

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