(Wild-)Schwein gehabt?

Mit dem Autofahren ist das so eine Sache: Manche fahren mitunter “wie eine wilde Sau”, manche fahren gegen eine wilde Sau. Doch wer bezahlt am Ende die Schäden?

Das kommt in der Regel auf die Tiere an, die den Schaden verursachen: die Versicherungsunternehmen unterschieden zwischen Wildtieren, die ein Fell tragen (so genanntes Haarwild) und Nutz- oder Haustieren (auch wenn diese ebenfalls ein Fell haben).

Im ersten Fall kommt die Teilkasko für die Schäden auf. Im zweiten Fall heißt es: Schwein gehabt, wenn man eine Vollkaskoversicherung hat. Denn diese kommt uneingeschränkt für alle Schäden auf – doch der Fahrer kann dann seinen Schadenfreiheitsrabatt einbüßen. Hier ist also Durchrechnen angesagt.

Laut amtlichen Statistiken entsteht im Durchschnitt bei einem Wildunfall ein Schaden von 2.000 Euro. Vor allem jedoch ist es wichtig, sich im Falle eines Wildunfalls richtig zu verhalten, um nicht anderweitig zur Kasse gebeten zu werden. Das bedeutet, Unfallstelle sichern, Polizei benachrichtigen (die ggf. den zuständigen Förster ermittelt und kontaktiert), mögliche Haar- oder Tierreste fotografieren und auf keinen Fall das “erlegte” Tier ins Auto laden, denn das gilt als Wilderei!

Bitte informieren Sie sich und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: wir unterstützen Sie gern dabei!

Weitere Informationen bietet ein Online-Beitrag in der WirtschaftsWoche: zum Artikel

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