Auch Selbstständige zukünftig in der Pflicht?

Ein aktueller Gesetzentwurf zur Rentenreform sieht zukünftig auch eine Versicherungspflicht für eine Alters- und Erwerbsminderungsrente für Selbstständige vor. Das Ziel: Drohender Altersarmut vorzubeugen.

Grundsätzlich sollen alle Personen, die eine selbstständige Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausüben und mehr als 400 Euro im Monat verdienen, verpflichtet werden, für ihr Alter und den Eintritt in die verminderte Erwerbsfähigkeit vorzusorgen. Schätzungen gehen davon aus, dass eine derartige Vorsorge monatliche Beiträge zwischen 250 und 300 Euro erfordern würden, sowie für die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos noch einmal etwa 100 Euro.

Die Absicherung soll ähnlich wie die bereits verfügbare Rürup-Rente, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (das heißt, keine Einmalauszahlungen) sein. Dabei sind Übergangsbestimmungen und Sonderregelungen für Existenzgründer sowie eine größtmögliche Auswahl und Flexibilität vorgesehen.

Die Frage ist jedoch wohl nicht so sehr, ob die angedachte Pflichtversicherung kommt, sondern eher wie. Unabhängig von der tatsächlichen Umsetzung ist eine zusätzliche private Altersvorsorge für Selbstständige immer sinnvoll und kann sich doppelt auszahlen: in der Einzahlphase durch die steuerliche Förderung und in der Auszahlphase durch eine zusätzliche Rente, um die drohende Rentenlücke effektiv zu reduzieren.

Je früher Sie als Selbstständiger Ihren Ruhestand planen, desto eher stehen Sie im Hinblick auf künftige Pläne auf der sicheren Seite – lassen Sie sich dazu individuell und umfassend von uns beraten!

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