Durchblick im Behörden-Dschungel: Ämter und Träger der Sozialversicherung

Deutschland ist ein Land der Ämter und Behörden. Zumindest in mancherlei Hinsicht gilt das auch für Informationen in Bezug auf die Sozialversicherung. Denn ob gesetzliche Rente oder Unfallversicherung, Arbeitsagentur, Kranken- oder Pflegekassen – oftmals stellt sich dem Verbraucher die Frage, wer ist eigentlich wofür zuständig und an welche Stelle kann man sich gegebenenfalls mit seinen Fragen wenden.

Prinzipiell hat jeder dieser “Träger der Sozialversicherung” seine Funktion und damit auch ein bestimmtes Spektrum an Auskünften und Leistungen. Wobei ganz allgemeine Auskünfte mitunter auch von einem “nicht dafür zuständigen” Sachgebiet erteilt werden. Doch gerade wenn es um Fachwissen oder verbindliche Auskünfte geht, kann nur die jeweils zuständige Stelle helfen.

Erste Anlaufstelle für vielerlei Informationen sind die so genannten “Einzugsstellen”, hier laufen die Meldungen zur Sozialversicherung auf und dorthin werden auch die Beiträge der Arbeitgeber abgeführt. Das bedeutet, geht es um Beschäftigung und damit verbundene Beiträge oder Leistungen, findet sich hier ein erster Ansprechpartner; auch für Minijobber.

Ein häufiges Anliegen betrifft auch die “Statusfeststellung”, also die Klärung, ob eine Person selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Derlei Entscheidungen können sowohl durch die Einzugsstelle als auch durch eine Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund getroffen werden. Hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Entscheidung ist jedoch nur die Auskunft der Clearingstelle verbindlich.

Weitere “Aufgabengebiete” der Sozialversicherungsträger gelten der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, zum Beispiel aufgrund der Zuordnung zu anderen Versorgungswerken oder für Minijobber, der Erstattung von Beiträgen, Fragen zur Unfallversicherung oder Betriebsprüfungen.

Einen detaillierten Überblick über die einzelnen Leistungen und Angebote bietet ein Online-Beitrag des Fachmediums Haufe: zum Artikel

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