Tod der bKV?! – BMF kippt 44 Euro Freigrenze

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laut einem Beschluss des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.10.2013 fließt dem Arbeitnehmer immer eine Form von Barlohn zu, wenn der Arbeitgeber die bKV-Beiträge des Arbeitnehmers übernimmt.

Die 44 Euro Freigrenze für Sachbezüge kann daher laut dem BMF-Schreiben keine Anwendung mehr finden.

Die Regelung gilt auch für bereits vermittelte bKV-Verträge und greift ab dem 31.12.2013.

Das BMF teilte laut Anfrage von insuro mit, dass bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV mit dem jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt ein Satz zur pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils individuell ausgehandelt werden muss.

Zum BMF Schreiben

Die bKV bleibt trotz dieser steuerlichen Grundsatzentscheidung auch weiterhin ein attraktives Instrument zur Reduzierung von Fehlzeiten, sowie zur Mitarbeiterbindung, -gewinnung und -motivation.

Sprechen Sie uns an!

Ihr Team von Schoetz & Partner

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